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Die deutschen
und die französischen Abgeordneten, die sich aus Anlass des 40.
Jahrestages der Unterzeichnung des deutsch-französischen Freundschaftsvertrages
vom 22, Januar 1963 in Versailles versammelt haben,
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ehren das Andenken von General Charles de Gaulle und Bundeskanzler
Konrad Adenauer, die seinerzeit die historische Initiative zu einer
deutsch-französischen Versöhnung als unerlässlichen Schritt auf
dem Weg zu einem geeinten Europa ergriffen;
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begrüßen die Bemühungen ihrer Nachfolger, der Staats- und
Regierungschefs, die deutsch-französische Verständigung zu einem
integralen Bestandteil der Politik ihrer beiden Länder zu machen;
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begrüßen die Erfolge, die durch die 40j ährige deutsch-französische
Zusammenarbeit für den Prozess der europäischen Integration erzielt
wurden;
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bekräftigen ihre gemeinsame Verantwortung für die Vertiefung
der Europäischen Union und die Integration der zukünftigen Mitgliedsländer;
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beabsichtigen, sich an dem Ausbau der beschlossenen Kooperation
in dem in ihre jeweilige Zuständigkeit fallenden Bereich in folgender
Form zu beteiligen:
1.
Die Konzertierung zwischen der Nationalversammlung und dem Bundestag
durch eine jährliche Tagung ihrer Leitungsgremien, des Bureau und
des Präsidiums, wird fortgeführt und auf die Organe der beiden Versammlungen
ausgeweitet, insbesondere auf ihre Fachausschüsse für Europafragen
und Auswärtiges, die aufgefordert werden, Informationen auszutauschen
und gemeinsame Sitzungen abzuhalten, Dabei streben beide Seiten
eine flexible themenbezogene Zusammenarbeit zu Fragen von gemeinsamen
Interesse an.
2.
Die Zusammenarbeit der Regierungen in allen Bereichen muss durch
die Parlamente begleitet werden, Fragen der gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
sollen Gegenstand gemeinsamer Beratungen der zuständigen Fachausschüsse
sein. In der Phase der Arbeit des Europäischen Verfassungskonvents
und der sich anschließenden Regierungskonferenz werden beide Seiten
den Austausch zwischen den Parlamenten weiterentwickeln.
3.
Der Austausch zwischen deutschen und französischen Abgeordneten
sowie zwischen den Parlamentsverwaltungen der Nationalversammlung
und des Bundestages wird fortgeführt und intensiviert, um auf beiden
Seiten eine größere Vertrautheit mit den betreffenden Personen und
Arbeitsverfahren zu gewährleisten und den Erfahrungsschatz der beiden
Versammlungen optimal zu nutzen.
4.
Die Delegationen der Nationalversammlung und des Bundestages in
den internationalen parlamentarischen Versammlungen stellen die
zur Abstimmung ihrer Positionen und ihres Auftretens in den verschiedenen
Gremien dieser Versammlungen nötigen Kontakte her..
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