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Französisches und deutsches Zivilrecht auf dem Wege der Annäherung
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Es
gibt eine Reihe von Unterschieden zwischen deutschem und französischem
Recht, deutschen und französischen Juristen. So ist z.B. die Herangehensweise
der Rechtswissenschaftler in den beiden Ländern nach wie vor sehr
verschieden. Der erste Unterschied hat damit zu tun, dass das Recht
in der deutschen Gesellschaft von weitaus größerer Bedeutung ist als
in Frankreich. Der zweite Unterschied hat mit dem jeweiligen Status
der Rechtswissenschaft und der Rechtsprechung in den beiden Ländern
zu tun: Während die französischen Richter die Rechtsargumentation
auf ihren einfachsten Ausdruck reduzieren und der Rechtslehre nur
eine alles in allem bescheidene Analyse- und Kommentarfunktion zugestehen,
lassen sich die deutschen Richter stark von der Rechtslehre lenken.
©
1999
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Prof.
Michel FROMONT
Prof. und Leiter für Vergleichende
Rechtslehre Frankreich-Deutschland
an der Univ. Sorbonne |
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Der EG-Vertrag als eigenständige Rechtsordnung |
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Der
Binnenmarkt ist jüngst um eine Währungsunion erweitert worden. Hierfür
wie für weitere Aufgaben der Gemeinschaft etwa auf dem Gebiet des
Umweltschutzes hat das Europarecht die Basis gelegt. In Ansätzen hat
das Europarecht mittlerweile sogar zu politischer Einheitsbildung
den Weg bereitet. Heute werden bald zwei Drittel der wirtschaftsrechtlichen
Gesetzgebung durch europarechtliche Vorgaben oder durch eigene Normen
des Europarechts bestimmt.
©
1999
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Prof.
Dr. Jürgen SCHWARZE
Prof. an der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät der Univ. Freiburg (D) |
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Zusammenschlüsse - Die Leitlinien des europäischen Rechts |
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Eine
Gemeinschaftsverordnung vom 21. Dezember 1989 soll die Frage der Kontrolle
von Unternehmenszusammenschlüssen in der Europäischen Union klären.
Sie definiert den Begriff des Unternehmenszusammenschlusses mittels
den zwei Kriterien des Mittels und des Ergebnisses. Darüber hinaus
fallen nur Unternehmenszusammenschlüsse über Landesgrenzen hinweg
unter die Zuständigkeit der Gemeinschaftsbehörden. Unternehmenszusammenschlüsse,
die eine dominante Marktposition begründen oder verstärken und dadurch
eine nachhaltige Wettbewerbsverzerrung innerhalb (eines substantiellen
Teils) des Binnenmarktes bedeuten, werden als unvereinbar erklärt
und sind untersagt.
©
1999
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Prof.
Louis VOGEL
Prof. an der Universität
Panthéon-Assas (Paris II) |
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Rechts- und Verfassungsbewusstsein
in Frankreich und in Deutschland |
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Es
käme einer Verkürzung gleich, wollte man sich damit begnügen, auf
einige Unterschiede in dem kollektiven Rechts- und Verfassungsbewusstsein
in Frankreich und in Deutschland hinzuweisen. Die moderne, postindustrielle
Gesellschaft hat nicht allein die Lebensformen und die Verhaltensweisen
über nationale Grenzen hinweg verändert, sondern darüber hinaus auch
das Rechts- und Verfassungsbewusstsein angenähert. Der Globalisierungsprozess
begünstigt dabei natürlich die Herausbildung einer sich immer stärker
angleichenden Wahrnehmung von Politik und Recht.
©
1998
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Prof.
Thomas WÜRTENBERGER
Direktorr der staatsrechtlichen
Arbeitlung an der Univ. Freiburg |
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