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• Französisches und deutsches Zivilrecht auf dem Wege der Annäherung ?
Es gibt eine Reihe von Unterschieden zwischen deutschem und französischem Recht, deutschen und französischen Juristen. So ist z.B. die Herangehensweise der Rechtswissenschaftler in den beiden Ländern nach wie vor sehr verschieden. Der erste Unterschied hat damit zu tun, dass das Recht in der deutschen Gesellschaft von weitaus größerer Bedeutung ist als in Frankreich. Der zweite Unterschied hat mit dem jeweiligen Status der Rechtswissenschaft und der Rechtsprechung in den beiden Ländern zu tun: Während die französischen Richter die Rechtsargumentation auf ihren einfachsten Ausdruck reduzieren und der Rechtslehre nur eine alles in allem bescheidene Analyse- und Kommentarfunktion zugestehen, lassen sich die deutschen Richter stark von der Rechtslehre lenken.
© 1999
Prof. Michel FROMONT
Prof. und Leiter für Vergleichende
Rechtslehre Frankreich-Deutschland
an der Univ. Sorbonne
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• Der EG-Vertrag als eigenständige Rechtsordnung
Der Binnenmarkt ist jüngst um eine Währungsunion erweitert worden. Hierfür wie für weitere Aufgaben der Gemeinschaft etwa auf dem Gebiet des Umweltschutzes hat das Europarecht die Basis gelegt. In Ansätzen hat das Europarecht mittlerweile sogar zu politischer Einheitsbildung den Weg bereitet. Heute werden bald zwei Drittel der wirtschaftsrechtlichen Gesetzgebung durch europarechtliche Vorgaben oder durch eigene Normen des Europarechts bestimmt.
© 1999
Prof. Dr. Jürgen SCHWARZE
Prof. an der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät der Univ. Freiburg (D)
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• Zusammenschlüsse - Die Leitlinien des europäischen Rechts
Eine Gemeinschaftsverordnung vom 21. Dezember 1989 soll die Frage der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen in der Europäischen Union klären. Sie definiert den Begriff des Unternehmenszusammenschlusses mittels den zwei Kriterien des Mittels und des Ergebnisses. Darüber hinaus fallen nur Unternehmenszusammenschlüsse über Landesgrenzen hinweg unter die Zuständigkeit der Gemeinschaftsbehörden. Unternehmenszusammenschlüsse, die eine dominante Marktposition begründen oder verstärken und dadurch eine nachhaltige Wettbewerbsverzerrung innerhalb (eines substantiellen Teils) des Binnenmarktes bedeuten, werden als unvereinbar erklärt und sind untersagt.
© 1999
Prof. Louis VOGEL
Prof. an der Universität
Panthéon-Assas (Paris II)
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• Rechts- und Verfassungsbewusstsein
in Frankreich und in Deutschland
Es käme einer Verkürzung gleich, wollte man sich damit begnügen, auf einige Unterschiede in dem kollektiven Rechts- und Verfassungsbewusstsein in Frankreich und in Deutschland hinzuweisen. Die moderne, postindustrielle Gesellschaft hat nicht allein die Lebensformen und die Verhaltensweisen über nationale Grenzen hinweg verändert, sondern darüber hinaus auch das Rechts- und Verfassungsbewusstsein angenähert. Der Globalisierungsprozess begünstigt dabei natürlich die Herausbildung einer sich immer stärker angleichenden Wahrnehmung von Politik und Recht.
© 1998
Prof. Thomas WÜRTENBERGER
Direktorr der staatsrechtlichen
Arbeitlung an der Univ. Freiburg
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