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Die
deutsch-französische Freundschaft im Dienste einer gemeinsamen
Verantwortung für Europa
1.
Der vor 40 Jahren zwischen Deutschland und Frankreich von Bundeskanzler
Adenauer und Staatspräsident de Gaulle unterzeichnete Elysée-Vertrag
hat die Aussöhnung zwischen unseren beiden Völkern besiegelt
und die Grundlagen für einen dauerhaften Frieden auf dem
Kontinent geschaffen.
2.
Deutschland und Frankreich, Gründungsmitglieder der Europäischen
Gemeinschaften, haben als Motor gewirkt und besonders in den letzten
zwanzig Jahren Impulse für die großen Fortschritte
beim Aufbau Europas gegeben: die Einheitliche Europäische
Akte, den Vertrag von Maastricht, den Euro, den Schengenraum.
Kürzlich erst war es Deutschland und Frankreich ein wichtiges
Anliegen, zum erfolgreichen Abschluss der Beitrittsverhandlungen
mit den zehn Kandidatenländern in Kopenhagen beizutragen.
Deutschland und Frankreich sind sich ihrer gemeinsamen historischen
Verantwortung im Dienste Europas bewusst. Sie wollen weiterhin
eine treibende Kraft sein, die Vorschläge einbringt und ihre
Partner mitziehen kann, ohne diesen etwas aufzuzwingen.
3.
Der Elysée-Vertrag hat zudem eine Ära beispielloser
Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern eingeleitet.
Unser enger Dialog und unsere Zusammenarbeit auf allen Gebieten
fördern einen immer intensiveren Austausch zwischen unseren
Gesellschaften. Heute würdigen wir alle Akteure, die zur
Entwicklung und Vertiefung dieses Dialogs beigetragen haben: politische
Persönlichkeiten, Gebietskörperschaften, Unternehmen,
Verbände, Schulen und andere Einrichtungen der Erziehung,
Wissenschaft und Kultur.
4.
Wir begrüßen auch die Arbeit des Deutsch-Französischen
Jugendwerks, das mehr als sieben Millionen Jugendlichen Gelegenheit
zur Begegnung geboten hat, der Deutsch-Französischen Hochschule,
durch die jedes Jahr mehr als 3000 Studierende integrierte Deutsch-Französische
Studiengänge besuchen, und des Fernsehsenders ARTE, Symbol
des Willens zur Kooperation zwischen unseren beiden Ländern,
der unlängst seinen zehnten Jahrestag gefeiert hat. Auf militärischem
Gebiet heben wir die Rolle der Deutsch-Französischen Brigade
hervor, die am Beginn des Eurokorps stand, das uns die Durchführung
gemeinsamer Kriseneinsätze ermöglicht. Jetzt, da Deutschland
und Frankreich sich entschließen, anlässlich dieses
Jahrestages das sie einende Band noch weiter zu verstärken,
müssen diese Institutionen wie auch das Gesamtgefüge
der Strukturen deutsch-französischer Zusammenarbeit ihre
Aufgaben dieser neuen Ära der Annäherung anpassen und
ihre Aktivitäten noch mehr in einer europäischen Perspektive
gestalten.
5.
Nach 40 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen der deutsch-französischen
Partnerschaft wesentlich verändert. Das Ende des kalten Krieges
und die Einigung Deutschlands haben die Wiedervereinigung Europas
eingeleitet. Die Verbindung der EU-Erweiterung mit der Gestaltung
einer gemeinsamen Verfassung stellt unsere beiden Länder
vor große Herausforderungen. Die Erfolge unserer 40jährigen
Zusammenarbeit geben uns die Zuversicht, dass wir die Aufgaben
bei der Gestaltung des neuen Europa in einer globalisierten Welt
erfolgreich bewältigen werden. Wir sind deshalb entschlossen,
eine neue Etappe der Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern
in Angriff zu nehmen.
Unsere
gemeinsame Verantwortung für Europa
6.
Deutschland und Frankreich sind in einer Schicksalsgemeinschaft
verbunden. Unsere gemeinsame Zukunft ist von der einer vertieften
und erweiterten Europäischen Union nicht zu trennen. Daher
wollen wir unseren Partnern eine gemeinsame Vision des Europa
von morgen vorschlagen. Wir sind entschlossen, alles zu tun, um
die Stärkung dieser Union voranzutreiben.
7.
Wir freuen uns über die auf dem Europäischen Rat Kopenhagen
nach einer schmerzlichen Geschichte besiegelte Rückkehr zur
europäischen Gemeinsamkeit. Wir sind entschlossen, die Erweiterung
zum Erfolg zu führen, indem wir den neuen Mitgliedstaaten
helfen, sich harmonisch in die Europäische Union zu integrieren
und an unserer Seite für die Werte einzutreten, die für
den europäischen Gedanken wesentlich sind. Wir werden gemeinsam
die künftigen Beitritte vorbereiten, insbesondere die von
Bulgarien und Rumänien, und eine privilegierte Partnerschaft
mit den Staaten an den Grenzen der Union fördern, um die
Stabilität und den Wohlstand Europas und seiner Nachbarn
sicherzustellen.
8.
Die erweiterte, vielfältigere und damit komplexere Union
muss ihre Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit bewahren.
Daher wollen wir den Erfolg des Konvents über die Zukunft
Europas. Wir haben dem Konvent unsere Vorschläge vorgelegt,
die es der Europäischen Union ermöglichen sollen, ihre
inneren und äußeren Herausforderungen zu bewältigen.
Wir rufen dazu auf, die Grundlagen für eine stärkere,
demokratischere, verständlichere, solidarischere und effizientere
Union zu schaffen, die eine größere Glaubwürdigkeit
in der Welt besitzt. Wir wollen die Institutionen der Union mit
größeren Handlungsspielräumen ausstatten, ihre
Legitimität und Stabilität stärken und eine wirkliche
Union der Bürgerinnen und Bürger errichten. Auch aus
diesem Grund sollte die Grundrechtecharta in den Text der Verfassung
aufgenommen werden, um all ihre Kraft in den Dienst der Werte
und Prinzipien zu stellen, die die Grundlagen des europäischen
Gedankens bilden.
9.
Wir sind entschlossen, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
der Europäischen Union und der Europäischen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik eine neue Qualität zu verleihen,
um die Europäische Union in die Lage zu versetzen, ihrer
Rolle in der Welt voll und ganz gerecht zu werden und weltweit
Freiheit, Frieden und Demokratie in Übereinstimmung mit ihren
Werten zu fördern. Wir schlagen die Schaffung einer Europäischen
Sicherheits- und Verteidigungsunion vor, die der Solidarität
und gemeinsamen Sicherheit ihrer Mitgliedstaaten konkrete Gestalt
und Wirksamkeit verleiht und auch zur Stärkung des europäischen
Pfeilers der Atlantischen Allianz beitragen soll. Um unserer Entschlossenheit
für eine solche Fortentwicklung der ESVP Ausdruck zu verleihen,
werden wir die erforderlichen Anstrengungen zur Verbesserung der
militärischen Fähigkeiten unternehmen und dabei auch
unsere bilaterale Zusammenarbeit erheblich intensivieren.
10.
Wir verpflichten uns auch zu einer neuen Solidarität mit
den Ländern des Südens, um besonders die Entwicklung
der ärmsten Länder zu sichern, insbesondere im Rahmen
der Verhandlungen, die unter der Ägide der Welthandelsorganisation
geführt werden.
11.
Es entspricht unserer beiderseitigen Verantwortung, die gemeinsamen
Politiken der Union zu entwickeln und sie den neuen Realitäten
des europäischen Aufbauwerks anzupassen, da diese Politiken
die wesentliche Grundlage der Solidarität zwischen den Ländern
der Union bilden. Daher werden wir zusammen die große Debatte
über die finanziellen Perspektiven der Union und über
die Zukunft der gemeinsamen Politiken nach 2006 vorbereiten. Dabei
bemühen wir uns um umfassende Lösungen, die auch den
Schlussfolgerungen des letzten Europäischen Rates von Brüssel
am 24. und 25. Oktober 2002 zugrunde liegen.
12.
Wir werden darauf achten, dass die Mehrsprachigkeit in den Institutionen
der Europäischen Union eingehalten wird, und sind entschlossen,
die notwendigen Maßnahmen für die Verwendung des Deutschen
und des Französischen in ihren Gremien zu treffen, indem
wir zum Beispiel das Erlernen der beiden Sprachen durch die künftigen
europäischen Beamtinnen und Beamten, besonders diejenigen
aus den Beitrittsländern, im Rahmen von universitären
oder beruflichen Ausbildungsprogrammen fördern werden.
13.
Wir wollen Europa als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des
Rechts stärken, damit alle europäischen Bürgerinnen
und Bürger überall auf dem Gebiet der Europäischen
Union sicher leben können, insbesondere angesichts neuer
Bedrohungen. Die Europäische Union muss eine Gemeinschaft
des Rechts und ein Raum der Bürgerinnen und Bürger sein.
Auch wollen wir die Freizügigkeit in der Union durch die
Abschaffung der Aufenthaltsgenehmigungen für die europäischen
Bürgerinnen und Bürger erleichtern. Wir werden uns auch
für eine gemeinsame europäische Asyl- und Einwanderungspolitik
einsetzen. Ebenso verpflichten wir uns zu einer aktiven Politik
für die Einrichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft,
die Schaffung eines europäischen Strafregisters, die Verstärkung
der Kapazitäten von Europol und die Einrichtung einer europäischen
Grenzpolizei, die ein wirksameres Vorgehen gegen die illegale
Einwanderung ermöglichen wird.
Die
Solidarität zwischen Deutschland und Frankreich durch intensivere
Zusammenarbeit stärken
14.
Um ihre Rolle als Antriebs- und Zugkraft in der Europäischen
Union gänzlich auszufüllen, müssen unsere beiden
Länder ihre bilaterale Zusammenarbeit in der Europäischen
Union in exemplarischer Weise intensivieren. Unser Ziel ist, dass
unsere Projekte als Grundlage für die europäischen Politiken
dienen können. Wir ergreifen daher bilaterale Initiativen,
die es auf prioritären Aktionsfeldern erlauben, eine engere
Verbindung zwischen unseren Bürgerinnen und Bürgern,
unseren Gesellschaften und unseren Institutionen zu praktizieren.
Jugend,
Bildung und Sport
15.
Die Vielfalt der Sprachen ist ein Reichtum der Europäischen
Union. Ihr Erlernen ist Quelle der Entfaltung und Chance für
die junge Generation. Wir möchten das Erlernen der Partnersprache
entschlossen fördern und unterstützen generell ein Bildungsmodell,
das es den Jugendlichen unserer beiden Länder ermöglicht,
zwei europäische Fremdsprachen zu beherrschen.
16.
Wir erklären den 22. Januar zum "Deutsch-Französischen
Tag". Wir wünschen, dass dieser Tag künftig in allen
Einrichtungen unserer Bildungssysteme der Darstellung unserer
bilateralen Beziehungen, der Werbung für die Partnersprache
und der Information über die Austausch- und Begegnungsprogramme
sowie über die Möglichkeiten des Studiums und der Beschäftigung
im Partnerland gewidmet wird.
17.
Unser Ziel ist es, die Jugendlichen unserer beiden Länder
zu ermutigen, Deutschland und Frankreich als einheitlichen Raum
für die Durchführung ihrer Ausbildung und die Ausübung
ihres Berufs wahrzunehmen. Zur Erleichterung des Austauschs im
Hochschul- und Berufsbildungsbereich und der beruflichen Mobilität
werden wir weiter für die vollständige gegenseitige
Anerkennung von Bildungsabschlüssen und für noch mehr
Transparenz und Vergleichbarkeit von beruflichen Qualifikationen
sorgen. Die zuständigen Minister werden die Hindernisse identifizieren,
die es noch zu überwinden gilt, und bis zum nächsten
deutsch-französischen Gipfel einen präzisen Zeitplan
für die Realisierung dieses Ziels aufstellen sowie regelmäßig
über die erreichten Fortschritte berichten. Die Deutsch-Französische
Hochschule soll ausgebaut und in die Lage versetzt werden, eine
möglichst große Anzahl Studierender aufzunehmen. Deutschland
und Frankreich möchten ihr eine neue Dimension geben und
schlagen ihren europäischen Partnern vor, die Entwicklung
von Zusammenschlüssen von Hochschulinstitutionen zu fördern.
Als Vorhut eines Europa der Hochschulen werden diese den Studierenden
eine auf europäischer Ebene integrierte akademische Ausbildung
ermöglichen.
18.
Um den sportlichen Austausch zu intensivieren, beabsichtigen wir
die gemeinsame Kandidatur Deutschlands und Frankreichs für
die Ausrichtung internationaler Sportwettbewerbe. Wir regen grenzüberschreitende
deutsch-französische Großveranstaltungen auf dem Gebiet
des Sports unter Einbeziehung eines möglichst breiten Publikums
an.
Zivilgesellschaft,
Kultur und Medien
19.
Die engere Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich
setzt eine bessere gegenseitige Kenntnis unserer Gesellschaften
und Kulturen voraus. Um einen intensiveren Dialog zwischen den
Verantwortlichen aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften, Verbänden,
Medien und Kultur zu ermöglichen, schlagen wir vor, dass
eine jährlich stattfindende Deutsch-Französische Konferenz
diesen Personenkreis zusammenführt, um die unsere Gesellschaften
betreffenden großen Fragen zu diskutieren.
20.
Wir wünschen, dass bereits dieses Jahr Verhandlungen aufgenommen
werden, die die Ausarbeitung einer internationalen Konvention
über die kulturelle Vielfalt im Rahmen der UNESCO zum Ziel
haben. Diese Vielfalt muss vor allem im audiovisuellen Bereich
und in den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien
Ausdruck finden. Die Förderung unseres Kulturbetriebs soll
dazu ebenso beitragen.
Wir
regen die Fortentwicklung des Journalistenaustauschs zwischen unseren
beiden Ländern an. Wir rufen unsere Minister auf, sich für
gemeinsame Kulturprojekte in Drittländern zu engagieren, wozu
insbesondere der zu diesem Zweck geschaffene Finanzierungsfonds
der beiden Außenministerien genutzt werden soll, und eine
gemeinsame Unterbringung unserer Kulturinstitute in Moskau anzustreben.
21.
Wir fordern die europäische Öffnung des Kulturkanals
ARTE unter Wahrung seiner deutsch-französischen Identität,
u.a. durch die Einrichtung einer Datenbank für europäische
Programme durch diesen Sender, und fordern ihn auf, die Annäherung
unserer Gesellschaften voranzubringen. Wir unterstreichen die
Bedeutung der Präsenz mindestens eines Fernsehprogramms aus
dem Nachbarland in der deutschen und französischen Fernsehlandschaft.
Wir fördern die Produktion und Ausstrahlung von gemeinsamen
Programmen durch die Radio- und Fernsehanstalten beider Länder.
Wir wollen, dass unsere beiden Länder weiterhin Überlegungen
über die Zukunft des europäischen Nachrichtensenders
EuroNews anstellen.
Harmonisierung
von Recht und Gesetz
22.
Um die Annäherung unserer Gesellschaften zu intensivieren
und neue Fortschritte auf europäischer Ebene zu verwirklichen,
streben wir an, unsere nationale Gesetzgebung in wesentlichen
Bereichen, die das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger
betreffen, zu harmonisieren. Wir rufen unsere Minister auf, bei
der Vorbereitung von Gesetzentwürfen systematisch ihre Partner
zu konsultieren und den Stand und die Entwicklung der Gesetzgebung
im Partnerland stärker zu berücksichtigen, um größtmögliche
Übereinstimmung zu erzielen. Wir wünschen insbesondere,
dass Gesetzesvorhaben vorgestellt werden, die auf eine Annäherung
des Zivilrechts, insbesondere des Familienrechts zielen. Wir müssen
unseren im Partnerland ansässigen Bürgerinnen und Bürgern
auch die Staatsbürgerschaft beider Länder ermöglichen,
soweit sie das wünschen. Ebenso müssen wir die Schwierigkeiten
verringern und letztlich beseitigen, die immer noch für diejenigen
Bürgerinnen und Bürger bestehen, die im Hinblick auf
Beruf, Familie oder persönliche Situation ihren Lebensmittelpunkt
sowohl in Deutschland als auch in Frankreich haben.
Ethikrecht
23.
Wir legen großen Wert darauf, für die ethischen Probleme,
die durch den Fortschritt von Wissenschaft und Medizin entstanden
sind, gemeinsamen Antworten zu finden. Unter Berücksichtigung
der Überlegungen der Ethikräte beider Länder wollen
wir eng abgestimmte Entwürfe vorstellen, die die Annahme
vergleichbarer Gesetze ermöglichen.
Regionale
und interregionale Zusammenarbeit
24.
Ebenso wünschen wir eine Stärkung der Zusammenarbeit
zwischen Gebietskörperschaften, um das Entstehen neuer Verbindungen,
insbesondere zwischen Bundesländern und französischen
Regionen, ebenso wie die Fortentwicklung einer interregionalen
Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden zu begünstigen. Wir
unterstützen die Schaffung eines Eurodistrikts Straßburg-Kehl
mit guter Verkehrsanbindung, um neue Formen der Kooperation zu
erforschen und europäische Institutionen aufzunehmen, und
rufen zur Schaffung weiterer Eurodistrikte auf.
Außenpolitik
25.
Deutschland und Frankreich werden darauf achten, in internationalen
Gremien, einschließlich des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen, gemeinsame Standpunkte einzunehmen und abgestimmte Strategien
gegenüber Drittländern festzulegen, insbesondere im
Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.
26.
Unsere Außenminister werden die Vernetzung unserer diplomatischen
und konsularischen Dienste verstärken, insbesondere durch
gemeinsame Unterbringung und gemeinsame Dienstleistungen. Wir
beauftragen sie auch damit, die Möglichkeit der Eröffnung
gemeinsamer deutsch-französischer Botschaften zu prüfen.
27.
Die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger
im Partnerland müssen unter Federführung der Außenministerien
durch eine intensivierte Kooperation zwischen den konsularischen
Diensten und den Verwaltungen des Partnerlandes verbessert werden.
Die gegenseitige Hilfe für unsere Bürgerinnen und Bürger
in Drittländern wird ebenfalls noch weiter ausgebaut werden.
Verteidigung
28.
Im Rahmen der ESVP unterstreichen Deutschland und Frankreich an
diesem Tag, der auch der 15. Jahrestag der Gründung des Deutsch-Französischen
Verteidigungs- und Sicherheitsrates ist, die Qualität und
die Bedeutung ihrer Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigung.
Sie möchten sie mit Blick auf den Aufbau Europas stärken.
Dabei geht es insbesondere um die Verbesserung der militärischen
Fähigkeiten, einschließlich der Einführung neuer
Formen der Zusammenarbeit, insbesondere durch Harmonisierung der
militärischen Bedarfsplanung und Bündelung von Fähigkeiten
und Ressourcen, um zur Schaffung einer europäischen Rüstungspolitik
und einer europäischen Kultur der Sicherheit und Verteidigung
beizutragen.
Wirtschafts-
und Finanzpolitik
29.
Um die Koordinierung unserer Wirtschaftspolitik und unserer Aktivitäten
auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft wie international
zu stärken, werden Deutschland und Frankreich im Rahmen des
durch das Protokoll von 1988 gegründeten Deutsch-Französischen
Finanz- und Wirtschaftsrats, der der Eckstein unserer bilateralen
Beziehungen ist, gemeinsame Positionen zu den sich mittel- und
langfristig stellenden grundsätzlichen Fragen der Wirtschafts-
und Finanzpolitik wie Finanzierung der Renten und Pensionen, des
Gesundheitssystems und des Arbeitsmarkts entwickeln. Wir werden
ebenso unsere Zusammenarbeit in der Industrie-, Handels-, Energie-,
Technologie- und Transportpolitik vertiefen, um im europäischen
Rahmen die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaften zu stärken.
30.
Damit Europa voll und ganz zu den internationalen Debatten der
Wirtschafts-, Finanz- und Handelspolitik beitragen kann und über
eine noch größere Analyse- und Vorschlagskapazität
verfügt, womit es seine Stellung in diesen Bereichen stärken
kann, beschließen Deutschland und Frankreich eine europäische
Initiative mit dem Ziel, ein Europäisches Zentrum für
Internationale Wirtschaft zu schaffen, das diesen Zielen gewidmet
ist. Dieses Zentrum könnte in Brüssel angesiedelt sein
und sollte sich schrittweise allen europäischen Partnern
öffnen - Mitgliedsstaaten, Institutionen der Gemeinschaft
und privaten Akteuren.
Entwicklungszusammenarbeit
31.
Deutschland und Frankreich verstärken ihre Koordination in
der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere bei der Definition
der Prioritäten ihrer bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
und ihrer Bewertung. Sie werden bemüht sein, gemeinsame Standpunkte
auf diesem Gebiet in den entsprechenden internationalen Gremien
festzulegen. Sie intensivieren ihre Arbeit vor Ort mit der Durchführung
gemeinsamer oder sich ergänzender Projekte, um zur Entwicklung
insbesondere in Afrika beizutragen und Geißeln wie die Drogen
und große Pandemien wie AIDS zu bekämpfen.
32.
Ebenso rufen wir zur Gründung eines Deutsch-Französischen
Freiwilligendienstes auf, um es jungen Deutschen und jungen Franzosen
zu ermöglichen, sich gemeinsam in Projekten der Zusammenarbeit
in Drittländern, besonders mit Blick auf die Entwicklungsländer,
zu engagieren.
Umwelt
und nachhaltige Entwicklung
33.
In einem Umfeld, in dem Katastrophen und insbesondere Überschwemmungen
immer häufiger in neuer Art und Weise die Frage der Prävention
natürlicher Risiken und des Krisenmanagements aufwerfen,
wollen Deutschland und Frankreich der Motor einer europäischen
Politik zur Prävention von Naturkatastrophen, insbesondere
von Überschwemmungen sein. Sie fordern die Kommission auf,
einen Vorschlag zur Schaffung eines Europäischen Zentrums
der Prävention und des Schutzes bei Überschwemmungen
vorzulegen. Der deutsch-französische Umweltrat wird bei seinen
Arbeiten dieser Aufgabe Priorität geben. Beide Länder
werden die Möglichkeit untersuchen, bei Katastrophen auf
gemeinsame Mittel zurückzugreifen.
34.
Wir werden uns für eine wirksame und verantwortungsvolle
internationalen Umweltpolitik durch den Ausbau des Umweltprogramms
der Vereinten Nationen (UNEP) einsetzen und langfristig die Schaffung
einer Weltorganisation für Umweltfragen im Rahmen der Vereinten
Nationen anstreben.
Forschung
und technologische Entwicklung
35.
Wir wollen die Entwicklung der deutsch-französischen Zusammenarbeit
fortsetzen, um zur Schaffung eines europäischen Forschungsraums
beizutragen, dies insbesondere durch Aktivitäten zugunsten
der Mobilität von Forscherinnen und Forschern und der Einrichtung
von Promotionsstudiengängen der Deutsch-Französischen
Hochschule.
Wir
sind entschlossen, unserer Raumfahrtzusammenarbeit insbesondere
im Bereich der Trägerraketen neue Impulse zu geben. Wir befürworten,
dass die Kompetenz der Europäischen Union im Raumfahrtbereich
ausdrücklich in die Verträge aufgenommen wird. Im Hinblick
auf die jüngsten Entwicklungen in dieser Technik sprechen
wir uns im Sinne der deutsch-französischen Initiative im
Rahmen der Vereinten Nationen erneut gegen das menschliche Klonen
aus. Wir treten für die Zusammenarbeit zwischen deutschen
und französischen Forschungsinstituten zur noch wirksameren
gemeinsamen Krebsbekämpfung ein.
Ein
verstärkter bilateraler Abstimmungsprozess
36.
Die deutsch-französischen Gipfeltreffen werden die Form eines
Deutsch-Französischen Ministerrates annehmen. Dieser wird
von den Außenministern vorbereitet werden. Der Ministerrat
wird die Koordinierung der deutsch-französischen Zusammenarbeit
auf höchster Ebene sowie die Nacharbeit zu ihrer Umsetzung
in den vorrangigen Handlungsfeldern sicherstellen. Ministerräte
in kleinerer Zusammensetzung können zur Behandlung spezifischer
Themen zusammentreten.
37.
Der Deutsch-Französische Sicherheits- und Verteidigungsrat
und sein Komitee werden anlässlich des Deutsch-Französischen
Ministerrates abgehalten.
38.
Wenn ein Thema der Tagesordnung dazu geeignet ist, nimmt der zuständige
Minister des Partnerlandes an Kabinettssitzungen der anderen Seite
teil und wird eingeladen, gemeinsame legislative Projekte vorzustellen.
39.
Ebenso sollen sich die Minister unserer beiden Länder über
die Ministerräte der Europäischen Union hinaus noch
systematischer und häufiger treffen, insbesondere um Tagesordnungspunkte
des Deutsch-Französischen Ministerrats vorzubereiten.
40.
Der Rhythmus der Treffen auf höchster Ebene zwischen Bundeskanzler
und Staatspräsident, in Anwesenheit der beiden Außenminister,
wird beibehalten und kann wenn nötig intensiviert werden.
41.
In jedem Land wird ein Beauftragter (Generalsekretär) für
die deutsch-französische Zusammenarbeit geschaffen. Diese
hochrangige Persönlichkeit wird persönlich beim Bundeskanzler
/ beim Premierminister angesiedelt und über geeignete Strukturen
im Außenministerium verfügen. Der Beauftragte koordiniert
die Vorbereitung, Durchführung und weitere Behandlung der
Beschlüsse der politischen Abstimmungsgremien und die Annäherung
unserer beiden Länder in den europäischen Gremien. Ihm
steht ein Vertreter aus dem Partnerland zur Seite.
Der
Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit
nimmt am Deutsch-Französischen Ministerrat teil. Er ist Vorsitzender
der interministeriellen Kommission für die Zusammenarbeit zwischen
beiden Ländern.
42.
Um die gegenseitige Kenntnis der administrativen Praxis und die
Effizienz unserer gemeinsamen Arbeit in den öffentlichen
Verwaltungen unserer beiden Länder zu verbessern, fordern
wir unsere Minister auf, die Abordnung von Beamtinnen und Beamten
in das andere Land auf nationaler wie lokaler Ebene allgemein
einzuführen, die Kontakte zwischen den Verantwortlichen der
gleichen Fachbereiche in beiden Ländern zu systematisieren,
den Informationsaustausch zu intensivieren, die Kenntnis der Partnersprache
zu verbessern und gemeinsame Ausbildungsprogramme insbesondere
für den höheren Dienst zu schaffen. Wir schlagen ihnen
auch vor, einen Mitarbeiter aus dem Partnerland in ihren Stab
aufzunehmen. Ebenso schlagen wir den Gebietskörperschaften
einen solchen Austausch vor.
43. Die Umsetzung dieser Erklärung fällt in die gemeinsame
Verantwortung der Ministerien beider Länder für ihren
jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Diese legen anlässlich
des Gipfeltreffens nach diesem 40. Jahrestag ein gemeinsames Programm
zur Zusammenarbeit vor. Bei jedem Deutsch-Französischen Ministerrat
werden sodann die Umsetzung der Programme zur Zusammenarbeit bewertet
und ihre Prioritäten aktualisiert.
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Der Präsident
der Französischen Republik,
Jacques CHIRAC
|
Der Bundeskanzler
der Bundesrepublik Deutschland,
Gerhard SCHRÖDER.
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Gemeinsame Erklärung zum
40. Jahrestag des Elysée-Vertrages -pdf .
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