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- Wichtige Ereignisse zum Jahrestag des Elysée-Vertrages
- Zusammenfassung der gemeinsamen Erklärung zum 22. Januar 2003
- Programm der offiziellen Feierlichkeiten
- Interessante Links zum Thema "40 Jahre Elysée-Vertrag"
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DIE GEMEINSAME ERKLÄRUNG VON PARIS


ZUSAMMENFASSUNG UND ANALYSE


Aus Anlass des 40. Jahrestages des Elysée-Vertrages haben die Abgeordneten von Bundestag und Nationalversammlung in Versailles eine gemeinsame Erklärung mit 43 Punkten verabschiedet. Unter dem Titel "Die deutsch-französische Freundschaft im Dienste einer gemeinsamen Verantwortung für Europa" wird festgestellt, dass.

• "Deutschland und Frankreich in einer Schicksalsgemeinschaft verbunden sind". Die gemeinsame Zukunft sei von der einer vertieften und erweiterten Europäischen Union nicht zu trennen. Daher wollen sie ihren Partnern eine gemeinsame Vision des Europa von morgen vorschlagen (...). Im Hinblick auf die Reform der Europäische Union wird für eine erweiterte, vielfältigere und damit komplexere Union die Beibehaltung ihrer Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit gefordert. Daher wollen Deutschland und Frankreich den Erfolg des Konvents über die Zukunft Europas. Wir haben dem Konvent unsere Vorschläge vorgelegt, die es der Europäischen Union ermöglichen sollen, ihre inneren und äußeren Herausforderungen zu bewältigen. Wir rufen dazu auf, die Grundlagen für eine stärkere, demokratischere, verständlichere, solidarischere und effizientere Union zu schaffen, die eine größere Glaubwürdigkeit in der Welt besitzt. (...)
Wir schlagen die Schaffung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion vor, die der Solidarität und gemeinsamen Sicherheit ihrer Mitgliedstaaten konkrete Gestalt und Wirksamkeit verleiht und auch zur Stärkung des europäischen Pfeilers der Atlantischen Allianz beitragen soll. Um unserer Entschlossenheit für eine solche Fortentwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) Ausdruck zu verleihen, werden wir die erforderlichen Anstrengungen zur Verbesserung der militärischen Fähigkeiten unternehmen und dabei auch unsere bilaterale Zusammenarbeit erheblich intensivieren. (...)
Wir werden uns auch für eine gemeinsame europäische Asyl- und Einwanderungspolitik einsetzen. Ebenso verpflichten wir uns zu einer aktiven Politik für die Einrichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft, die Schaffung eines europäischen Strafregisters, die Verstärkung der Kapazitäten von Europol und die Einrichtung einer europäischen Grenzpolizei, die ein wirksameres Vorgehen gegen die illegale Einwanderung ermöglichen wird. (...) Wir erklären den 22. Januar zum "Deutsch-Französischen Tag". Wir wünschen, dass dieser Tag künftig in allen Einrichtungen unserer Bildungssysteme der Darstellung unserer bilateralen Beziehungen, der Werbung für die Partnersprache und der Information über die Austausch- und Begegnungsprogramme sowie über die Möglichkeiten des Studiums und der Beschäftigung im Partnerland gewidmet wird. (...)

•gemeinsame Kandidatur Deutschland und Frankreichs für die Ausrichtung internationaler Sportwettbewerbe

Öffnung des Kulturkanals Arte unter Wahrung seiner deutsch-französischen Identität und weitere Überlegung über Schaffung des europäischen Nachrichtensenders EuroNews
systematische Konsultation auf Fachministerebene bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen, insbesondere soll eine Annäherung des Zivilrechts, insbesondere des Familienrechts, erreicht werden

- "Ermöglichung" der Staatsbürgerschaft beider Länder
- Deutschland und Frankreich werden darauf achten, in internationalen Gremien, einschließlich des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, gemeinsame Standpunkte einzunehmen und abgestimmte Strategien gegenüber Drittländern festzulegen.

Zusammenarbeit im Bereich der Raumfahrt


Die deutsch-französischen Gipfeltreffen werden die Form eines Deutsch-Französischen Ministerrats annehmen. Dieser wird von den Außenministern vorbereitet werden. (...) Wenn ein Thema der Tagesordnung dazu geeignet ist, nimmt der zuständige Minister der Partnerlandes an Kabinettssitzungen der anderen Seite teil und wird eingeladen, gemeinsame legislative Projekte vorzustellen. (...)
In jedem Land wird ein Beauftragter (Generalsekretär) für die deutsch-französische Zusammenarbeit geschaffen. Diese hochrangige Persönlichkeit wird persönlich beim Bundeskanzler/beim Premierminister angesiedelt und über geeignete Strukturen im Außenministerium verfügen. Der Beauftragte koordiniert die Vorbereitung, Durchführung und weitere Behandlung der Beschlüsse der politischen Abstimmungsgremien und die Annäherung unserer beiden Länder in den europäischen Gremien. Ihr steht ein Vertreter aus dem Partnerland zur Seite."

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