Im Bewußtsein seiner
Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes
Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich
das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz
gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die
Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz
für das gesamte Deutsche Volk.
Index - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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