La Rochelle, 22. Mai
1992
Die Stärkung und der Ausbau der deutsch-französischen militärischen Zusammenarbeit
in einer europäischen Perspektive, unter Umsetzung der gemeinsamen Initiative
von Präsident Mitterrand und Bundeskanzler Kohl vom 14. Oktober 1991,
standen im Mittelpunkt der Erörterungen der 7. Sitzung des Deutsch-französischen
Verteidigungs- und Sicherheitsrats heute am 22. Mai 1997 in La Rochelle.
Auf der Grundlage der detaillierten Vorschläge, die von den beiden Verteidigungsministern
ausgearbeitet wurden, hat der Rat beschlossen, einen Großverband mit europäischer
Ausrichtung zu schaffen und in die Aufstellungsphase einzutreten. Die
Aufstellung dieses Korps wird dazu beitragen, die Europäische Union mit
Möglichkeiten des eigenen militärischen Handelns auszustatten und verdeutlicht
den Willen der am Korps beteiligten Staaten, im Rahmen einer Europäischen
Union, die auf längere Sicht auch eine gemeinsame Verteidigungspolitik
umfaßt, ihre Verantwortung auf dem Gebiet der Sicherheit und der Aufrechterhaltung
des Friedens wahrzunehmen. Im Sinne dieser europäischen Perspektive laden
Frankreich und Deutschland die Mitgliedstaaten der WEU ein, sich in größtmöglicher
Zahl am Europäischen Korps zu beteiligen.
Nationale Beiträge zu diesem Verband berühren die bestehenden Verpflichtungen
gegenüber anderen Organisationen nicht. Das Europäische Korps trägt zur
Stärkung der Atlantischen Allianz bei.
Die Aufträge das Europäischen Korps stehen in der Perspektive der Europäischen
Union unter Wahrung der nationalen verfassungsrechtlichen Grenzen sowie
der Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen.
Das Korps wird für die gemeinsame Verteidigung der Verbündeten entsprechend
Artikel 5 des Washingtoner Vertrages oder entsprechend dem Brüsseler Vertrag
eingesetzt worden können. Es kann auch mit Maßnahmen der Aufrechterhaltung
und Wiederherstellung des Friedens beauftragt sowie im Rahmen von humanitären
Aktionen eingesetzt werden.
Mit Wirkung vom 01. Juli 1992 wird ein Stab zur Aufstellung des Korps
eingerichtet. Die Einsatzbereitschaft des Korps zumindest für die französischen
und deutschen Einheiten - soll bis zum 01. Oktober 1993 erreicht werden.
Der Rat hat darüber hinaus folgende Themen erörtert: Die Umsetzung von
Maßnahmen für den schrittweisen Aufbau der WEU als Verteidigungskomponente
der Europäischen Union, die Stärkung der Institutionen und Strukturen
der KSZE in Hinblick auf den nächsten Gipfel von Helsinki, Fragen in Zusammenhang
mit der konventionellen und chemischen Abrüstung und die Nichtverbreitungspolitik.
Zu diesen verschiedenen Themen wurden den Gremien der deutsch-französischen
Zusammenarbeit Aufträge erteilt.
Verträge, Abkommen, Verfassungen...
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